Brille steuerlich absetzen – die besten Tipps für die Geld-zurück-Garantie

29.02.2024 Tipps

Brille steuerlich absetzen

Wer als Brillenträger darüber nachdenkt, seine Sehhilfe steuerlich abzusetzen, muss einige wichtige Punkte beachten. Wenn die Brillenrechnung einfach nur in der Steuererklärung angegeben wird, kann es sein, dass die Rückerstattung nicht anerkannt wird. Allerdings ist es möglich, die Brille steuerlich abzusetzen, wenn bestimmte Aspekte berücksichtigt werden. Welche das genau sind, wollen wir Ihnen verraten, damit Sie von einer Geld-zurück-Garantie profitieren können.

Brille von der Steuer absetzen – außergewöhnliche Belastung

Rücken die Abgabefristen für die Steuererklärung näher, überlegen viele Brillenträger, ihre Sehhilfe abzusetzen. Grundsätzlich ist dies möglich, indem die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden. Unter diesem Punkt kommen alle Kosten, die für Ihre Gesundheit von Bedeutung sind. Hier gibt es jedoch einen erheblichen Unterschied: Nicht alle Aufwendungen sind steuerlich relevant.

Grundsätzlich gilt:

  • Gesundheitsleistungen können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn sie von einem Arzt verschrieben wurden.

  • Die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Krankenkasse die Ausgaben nicht oder nur teilweise übernimmt. Dazu zählen nicht nur Brillen, sondern auch frei verkäufliche Medikamente und Zahnbehandlungen.

Um Ihre Brille steuerlich absetzen zu können, sollten Sie diese zwei Aspekte unbedingt beachten:

  1. Ärztliche Anordnung: Die Sehhilfe muss von einem Augenarzt angeordnet sein. Ein Rezept des Augenarztes ist erforderlich, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen.

  2. Eigenanteil: Die Kosten für die Brille werden nicht zu 100 % erstattet, sondern nur insoweit, als sie eine zumutbare Belastung überschreiten. Diese Grenze wird individuell vom Finanzamt berechnet und hängt vom Einkommen ab.

Hier ist eine Übersicht, die Ihnen einen Einblick in die Einkommensgrenzen gibt: Wer beispielsweise ledig ist und keine Kinder hat und bis 15.340 Euro jährlich verdient, muss 5 % seiner außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen. Was bedeutet das konkret? Wenn Sie etwa 15.000 Euro verdienen, müssen Sie 750 Euro selbst tragen, wenn Sie in der 5 % -Kategorie liegen. Wenn Ihre neue Brille also 800 Euro kostet, erhalten Sie vom Finanzamt 50 Euro erstattet. Normalerweise liegen die Eigenbelastungen bei 5-7 % des Einkommens.

Wer zahlt am meisten? Ledige ohne Kinder mit einem Jahreseinkommen über 51.130 Euro haben einen Eigenanteil von 7 %. Familien mit mehr als zwei Kindern profitieren hingegen von einem geringen Eigenanteil von nur 1 %.

Hinweis für die Steuer: Auch wer Kontaktlinsen trägt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Auch hier muss die Sehhilfe mit einem ärztlichen Attest verschrieben werden.

Wo gebe ich die Kosten für meine Brille in der Steuererklärung an?

Einige Steuer-Apps ermöglichen es dir, die Brillenkosten direkt anzugeben. Wenn du deine Steuererklärung selbst ausfüllst, findest du auf Seite 3 des Mantelbogens den Abschnitt “Andere außergewöhnliche Belastungen”. Dort kannst du die Ausgaben für deine Brille in den meisten Fällen eintragen. Sollte die Brille jedoch ein Arbeitsmittel sein, kannst du sie in der Anlage N unter “Werbungskosten” angeben.

Brille bei den Steuern als Werbungskosten absetzen

Wer eine spezielle Brille für die Arbeit benötigt, wie beispielsweise eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, denkt häufig darüber nach, diese Kosten als Werbungskosten geltend zu machen. Leider ist das nicht ohne Weiteres möglich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Brillen nicht als Arbeitsmittel, sondern als medizinische Hilfsmittel gelten.

Sollten Sie beispielsweise eine Schutzbrille mit Sehstärke benötigen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Anschaffung und somit die Kosten zu übernehmen. In diesem Fall können Sie selbst keine Ansprüche gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Ausnahme: Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die Sehschwäche durch den Beruf oder einen Arbeitsunfall verursacht wurde, können Sie die Kosten für die Brille über Werbungskosten absetzen. Hierbei ist es wichtig, den Nachweis für die berufliche Veranlassung zu führen, z.B. durch ein ärztliches Attest oder eine entsprechende Bestätigung Ihres Arbeitgebers.

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzung der Brille

Kann ich meine Sonnenbrille steuerlich absetzen?
Wenn Sie eine Sonnenbrille mit Sehstärke benötigen, können Sie diese ebenfalls steuerlich anrechnen lassen. Allerdings gelten auch in diesem Fall die allgemeinen Anforderungen: Sie benötigen ein Rezept Ihres Augenarztes und müssen die Eigenanteilsgrenze beachten. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Sonnenbrille unter außergewöhnlichen Belastungen angeben.

Kann ich die Brillenversicherung steuerlich geltend machen?
Eine gewöhnliche Brillenversicherung ist nicht steuerlich absetzbar. Falls Sie jedoch eine Brille haben, die unter Werbungskosten fällt, können Sie auch die dazugehörige Versicherung beim Finanzamt geltend machen. Dies gilt nur für Brillen, die aufgrund von Schäden aus dem Berufsalltag notwendig wurden.

Wie kann ich als Selbstständiger meine Brille absetzen?
Selbstständige und Freiberufler können ihre Brille, wie Arbeitnehmer, steuerlich absetzen, vorausgesetzt, sie erfüllen die entsprechenden Bedingungen. Auch hier ist der Nachweis der Notwendigkeit entscheidend, beispielsweise durch ein ärztliches Rezept.

Kann ich die Brille meines Kindes steuerlich absetzen?
Ja, das ist möglich. Die Kosten für die Brille Ihres Kindes können unter außergewöhnlichen Belastungen aufgelistet werden. Beachten Sie jedoch, dass viele Krankenkassen die Kosten für Kinderbrillen übernehmen. In diesem Fall ist eine steuerliche Absetzung nicht möglich, da nur die nicht erstatteten Kosten geltend gemacht werden können.

Fazit: Kann ich meine Brille bei der Steuererklärung angeben?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Brillen in Deutschland von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der medizinischen Notwendigkeit und der Umstände, unter denen die Brille angeschafft wurde. Es lohnt sich, alle erforderlichen Nachweise zu sammeln und die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen, um von möglichen Rückerstattungen zu profitieren.

Die steuerliche Absetzung von Brillen erfordert eine genaue Beachtung bestimmter Aspekte, um von einer Geld-zurück-Garantie profitieren zu können. Grundsätzlich können Brillenkosten unter außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden, jedoch nur, wenn sie vom Arzt verschrieben wurden und die Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt.

Zwei entscheidende Aspekte müssen beachtet werden, wenn Sie Geld zurück bekommen wollen:

  1. Ärztliche Verschreibung: Die Sehhilfe muss von einem Augenarzt verschrieben sein, um als medizinisch notwendig anerkannt zu werden.

  2. Zumutbare Belastung: Die Kosten werden nur in dem Maße erstattet, in dem sie als unzumutbare Belastung gelten. Die Höhe dieser Belastungsgrenze wird individuell vom Finanzamt berechnet und hängt vom Einkommen des Steuerpflichtigen ab.

Die Einkommensgrenzen für die Eigenbelastung variieren, wobei Familien mit mehr als zwei Kindern den geringsten Eigenanteil haben. Auch Träger von Kontaktlinsen können Kosten absetzen, vorausgesetzt, die Sehhilfe wurde vom Arzt verschrieben.

Wenn jedoch eine Brille speziell für die Arbeit benötigt wird, wie beispielsweise eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, können diese Kosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, es sei denn, die Sehschwäche resultiert aus dem Beruf oder einem Arbeitsunfall.

Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Absetzung von Brillen betreffen häufig Sonnenbrillen, Brillenversicherungen, die Absetzbarkeit für Selbstständige und die Brillen von Kindern. In jedem dieser Fälle gelten spezifische Bedingungen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Haben Sie Fragen zu diesen Themen, die hier noch nicht beantwortet wurden, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir können Ihnen weitere Informationen zu den Kosten und den Steuern geben, die Sie beim Brillenkauf absetzen können.

Tipp: Es spielt keine Rolle, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. In beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, dass die Krankenkassen einen Teil der Kosten übernehmen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, um Informationen über Ihre Ansprüche und mögliche Rückerstattungen zu erhalten.

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