Wann zahlt der Arbeitgeber für die Arbeitsplatzbrille?

24.06.2022 / News

Arbeitsplatzbrille

Haben Sie schon einmal über eine Arbeitsplatzbrille nachgedacht? Wenn Sie viel vor dem Bildschirm arbeiten, kann eine Arbeitsplatzbrille der ideale Unterstützer sein. Ihr Arbeitgeber könnte die Kosten übernehmen, da er laut Arbeitsschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet ist. Wann das der Fall ist, erfahren Sie bei uns.

Die rechtlichen Bedingungen für die Finanzierung der Bildschirmbrille

Eine Brille kann ein Teil des Arbeitsschutzes sein, wenn sie ein optimales Sehen ermöglicht und Sie vor Verletzungen schützt. Eine solche Brille erhalten Sie kostenlos, wenn Sie schweißen, mit gefährlichen Substanzen arbeiten oder in staubiger Umgebung tätig sind. Falls notwendig, hat diese Brille auch Korrektionsgläser, deren Kosten ebenfalls übernommen werden. Auch Lupenbrillen fallen darunter, wenn sie für Ihren Beruf unerlässlich sind.

Doch wussten Sie, dass auch Brillen speziell für die Bildschirmarbeit von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden können? Das ist genau dann der Fall, wenn Ihre reguläre Sehhilfe für Ihren Arbeitsplatz am Bildschirm nicht ausreicht. Hier kommt für Sie als Arbeitnehmer die Bildschirmbrille infrage.

Im Arbeitsschutzgesetz wird sie als „persönliche Schutzausrüstung“ anerkannt. Bei einer notwendigen Bildschirmarbeitsplatzbrille muss der Arbeitgeber verpflichtend die Anschaffungskosten übernehmen. Dabei können Sie sich auf Paragraf 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) beziehen.

Bedingungen für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber können Sie jedoch nicht einfach so einfordern, da verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen. Diese Regelungen waren bisher in der sogenannten Bildschirmarbeitsverordnung festgelegt.

Wussten Sie: Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) regelte den Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an Bildschirmgeräten in Deutschland. Sie war von ihrem Inkrafttreten am 20. Dezember 1996 bis zum 3. Dezember 2016 gültig. Anschließend wurden ihre Bestimmungen in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) übernommen.

Zunächst muss Ihr Optiker eine Notwendigkeit feststellen und Ihnen schriftlich bestätigen, dass Sie eine Bildschirmbrille brauchen. Darüber hinaus können Sie eine solche Brille nur dann anfordern, wenn Ihre Arbeit größtenteils vor einem Bildschirm stattfindet.

Hierzu besagt ein Urteil des Arbeitsgerichts, dass dieser Fall eintrifft, wenn Sie bei einem Arbeitstag von sieben Stunden zumindest 30 bis 45 Minuten am Bildschirm verbringen. Zusätzlich gibt es auch eine berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift (VBG 104), die folgende Anforderungen an Computerarbeit stellt:

  • Sie benötigen zur Tätigkeit ein Bildschirmgerät, das sich nicht anders ersetzen lässt.

  • Die Tätigkeit erfordert bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten.

  • Sie verwenden diesen Bildschirm täglich – mehrmals und ohne längere Unterbrechungen.

  • Bei dieser Arbeit sind Sie stark konzentriert, um Fehler zu vermeiden, die sonst ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Wann brauchen Sie eine Arbeitsplatzbrille?

Bevor Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob dieser die Anschaffungskosten für eine Brille übernimmt, sollten Sie sich selbst fragen, ob Sie eine Arbeitsplatzbrille überhaupt brauchen. Kurz gesagt, trifft dies zu, wenn Ihre bisherige Sehbrille nicht ausreicht. Diese Sehprobleme können sich zu Krankheiten entwickeln und das Wohlbefinden beeinträchtigen.

Ein ständiger Blick auf den Bildschirm belastet die Augen schnell. Erschöpfte Augen können Ihre Leistungsfähigkeit verringern, und Sie fühlen sich schneller ausgelaugt. Zu den Beschwerden gehören brennende oder trockene Augen sowie Migräne. Dies führt nicht selten zu einem Office-Eye-Syndrom, bei dem die Augen chronisch trocken werden.

Viele Menschen nehmen zudem unbewusst eine unnatürliche Haltung ein, um den Monitor besser erkennen zu können, wenn ihre Sehhilfe nicht optimal geeignet ist. Diese Haltung führt zu Verspannungen, Rückenschmerzen und Kopfschmerzen. Besonders häufig tritt dies bei Altersweitsichtigkeit auf, die ab etwa 40 Jahren einsetzt.

Am besten beobachten Sie als Arbeitnehmer Ihr eigenes Leseverhalten, um festzustellen, ob Sie eine spezielle Sehhilfe benötigen. Zusätzlich können auch eine falsche Arbeitsplatzgestaltung, wie schlechte Auflösung des Bildschirms oder eine ungünstige Beleuchtung, die Symptome verstärken. Auch darüber sollten Sie mit Ihrem Optiker sprechen. Erst dann ist es ratsam nachzufragen, ob der Arbeitgeber die Bildschirmarbeitsplatzbrille übernimmt.

Zahlt der Arbeitgeber - so beantragen Sie eine Arbeitsplatzbrille?

Eine Arbeitsplatzbrille zu beantragen, kann auf den ersten Blick kompliziert wirken, doch mit den richtigen Schritten und der notwendigen Vorbereitung gelingt es problemlos. Bei regelmäßigen Augenbeschwerden oder Verspannungen durch Bildschirmarbeit sollten Sie eine solche Brille beantragen. Arbeitgeber sind in bestimmten Situationen verpflichtet, die Kosten für diese Brillen zu übernehmen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Der folgende Abschnitt erklärt Ihnen, wie Sie dabei vorgehen sollten.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten übernimmt, sollten Sie folgende Schritte einleiten:

  1. Termin beim Augenarzt vereinbaren: Am besten suchen Sie den Betriebsarzt auf, falls es einen in Ihrem Betrieb gibt. Dieser wird die nötigen Untersuchungen durchführen oder Sie an einen Augenarzt verweisen. Wenn der Augenarzt eine Bildschirmbrille für notwendig hält, stellt er Ihnen ein entsprechendes Rezept aus.

  2. Absprache mit dem Arbeitgeber: Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Kostenvoranschläge, die Sie von Optikern einholen.

  3. Auswahl der Brille und Bestellung: Nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber wählen Sie eine geeignete Fassung sowie die passenden Gläser aus.

  4. Kostenübernahme durch den Arbeitgeber: Nachdem Sie die Bildschirmarbeitsplatzbrille erworben haben, können Sie die Kosten beim Unternehmen geltend machen.

Auch wenn der Weg für eine Bildschirmarbeitsbrille aufwendig erscheint, sollten Sie sich diese Zeit nehmen, um Ihren Arbeitsalltag angenehmer zu gestalten.

Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?

Zahlt der Abreitgeber die Arbeitsplatzbrillen? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Kosten für eine Arbeitsplatzbrille zu übernehmen. Das schließt auch Vorsorge- und Nachuntersuchungen durch den Augenarzt ein. Falls eine betriebliche Regelung eine pauschale Beteiligung vorsieht und die Arbeitnehmer einen Kostenteil selbst tragen müssen, ist dies arbeitsrechtlich nicht zulässig.

Ein Kostenlimit gibt es dennoch. Der Arbeitgeber wird nur den durchschnittlich niedrigsten Marktpreis für die notwendigen Gläser und Fassungen übernehmen. Sonderwünsche wie Glasveredelungen, getönte oder phototrope Gläser werden nur dann übernommen, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Zu beachten ist, dass eine durch den Arbeitgeber bezahlte Arbeitsbrille als dessen Eigentum angesehen wird. Die Brille ist demnach ausschließlich für den Arbeitsplatz vorgesehen. Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers ist es Arbeitnehmern gestattet die Sehhilfe privat zu verwenden. Für Schäden an den Brillen, die im privaten Gebrauch entstehen, müssen Sie selbst aufkommen.

Unser Tipp zur Kostenübernahme der Bildschirmbrille

Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Arbeitgeber, ob es bei Ihnen eine betriebliche Regelung zur Kostenübernahme gibt. Dies erleichtert den Prozess und sorgt für klare Erwartungen.

Mehr Informationen finden Sie auch in diesem Artikel: "Arbeitsplatzbrille, Gleitsichtbrille oder Lesebrille: Welche Unterschiede gibt es?“.

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